Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren 1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 3. …
(1) In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung dreht sich um erfolgswirksame Geschäftsfälle, wichtig sind in diesem Zusammenhang die Begriffe Aufwand und Ertrag. Aufwendungen entstehen durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder den Verbrauch von Gütern, auch Steuern und …
Die Vorgaben zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung und zu den einzelnen Positionen in der GuV werden ebenfalls im HGB erläutert, z.B. außerplanmäßige Abschreibungen, Bestandsveränderungen, außerordentliche Aufwendungen u.s.w.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Definition Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV ) ist – neben der Bilanz – ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines jeden Kaufmanns (§ 242 Abs. 3 HGB ).
Die Aufgabe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird in § 242 HGB definiert: „Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwen-dungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen“. Entsteht ein Gewinn, so erhöht sich das Eigenkapital, entsteht ein Verlust, so wird das
Einzelne Begriffe der Gewinn- und Verlustrechnung werden dann im anschießenden Paragraph 277 HGB noch einmal erläutert. Das Schema der Gewinn- und Verlustrechnung Für das Gesamtkostenverfahren, das in Deutschland in den meisten Unternehmen angewendet wird, ergibt sich das folgende Schema.
§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (1) In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (Schreibweise nach HGB; laut Duden Gewinn-und-Verlust-Rechnung, abgekürzt GuV), in der Schweiz Erfolgsrechnung, ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit des externen Rechnungswesens (Rechnungslegung) eines …
GuV: Gewinn-und-Verlustrechnung Kurz erklärt: Bei der GuV – Gewinn-und-Verlust-Rechnung – handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens. Durch die GuV werden innerhalb einer festgelegten Periode bzw. eines Geschäftsjahres die Unternehmensergebnisse ermittelt und deren Quellen genau dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (abgekürzt GuV) bildet neben der Bilanz einen Kernbestandteil des Jahresabschlusses. Eine Gliederung der GuV ist in §275 HGB